Haftpflichtversicherung prüfen
Das sollten Sie unbedingt wissen !!
Sie treten Ihren wohlverdienten Urlaub an, es herrscht frohe und ausgelassene Stimmung und ehe Sie sich versehen haben, ist es passiert - Sie oder Ihre Kinder haben dem Vermieter Ihrer Urlaubsunterkunft einen Schaden zugefügt.
Natürlich sind Sie haftpflichtversichert - also kein Problem denken Sie!
Aber beim genauen Studium Ihrer Police werden Sie feststellen das die meisten Haftpflichtversicherungen nur diejenigen Schäden zahlt, welche an Teilen entstehen die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z.B. Handwaschbecken, Türzargen, verklebte Teppichböden usw. aber nicht versichert sind Schäden am Inventar, also genau den Dingen die schnell mal kaputt gehen, Gartenstühle, Lampen, Ceranfelder beim Herd, TV-Gerät, Brandflecken im Couchpolster usw.
Auch uns ging es nicht anders, bis wir uns anläßlich eines Schadens von unserer Versicherung eines besseren belehren lassen mussten.
Ein Studium der Versicherungsbedingungen brachte es dann ans Tageslicht, keine Versicherung für Schäden am Mobiliar des Vermieters.
Es gibt gar nicht so wenige Gesellschaften die den Ersatz von Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen, auch Ferienunterkünften, grundsätzlich nicht erstatten.
Eine ganz unangenehme Situation für Sie und den Vermieter, einige Gäste versuchen der Schadensregulierung durch vertuschen zu entgehen, und sind so mitverantwortlich für ständig steigende Mieten und mitunter mißtrauischen Vermietern, andere Gäste stehen zum verursachten Schaden und werden bitter enttäuscht wenn Sie das Ihrer Versicherung melden.
Sie sollten daher Ihre Police einmal gründlich studieren ob diese Dinge bei Ihnen versichert sind, wenn Sie nichts in den Unterlagen finden, lassen Sie sich eine schritliche Bestätigung Ihrer Gesellschaft geben das Schäden am Inventar gemieteter Ferienunterkünfte und Hotels gedeckt sind.
Wir haben uns nachdem uns dieser Umstand bekannt wurde informiert und die zahlreichen Versicherungsgesellschaften sowie deren Leistungen angeschaut und festgestellt das bei vielen diese Schäden n i c h t mitversichert sind.
Das kann für Sie zu einem finanziellem Abenteuer werden !! da Sie selbstverständlich dem Vermieter/Hauseigentümer in jedem Fall zum Ersatz des angerichteten Schadens verpflichtet sind.
Sie sollten unbedingt Ihren Versicherungsschutz dahingend überprüfen und mit Ihrem Versicherer sprechen.
| Versicherungsumfang | |
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Haftpflicht |
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| Beschädigungen von gemieteten Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern | 10.000,– € |
Auf diesen Punkt müssen Sie in
Ihren Versicherungsbedingungen
unbedingt achten, ist es nicht
mit aufgeführt sollten Sie Ihren
Versicherer danach fragen.